Verteidigung bei Fahrerflucht und Unfallflucht
Eine sogenannte Unfallflucht bzw. Fahrerflucht – das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB – hat erhebliche Konsequenzen, die bis zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können. In der Regel gibt es dafür drei Monate Fahrverbot, eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Gerade für Menschen, die beruflich oder privat auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann es die wirtschaftliche Existenz bedrohen, wenn die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wird. Zusätzlich drohen regelmäßig auch Schadensersatzforderungen des eigenen Versicherers.
Daher sollten Beschuldigte, die verdächtigt werden, eine Fahrerflucht bzw. Unfallflucht begangen zu haben, die Sache auf jeden Fall ernst nehmen. Für eine effektive Strafverteidigung gibt es gerade beim Vorwurf der Verkehrsunfallflucht eine Vielzahl möglicher Angriffspunkte. Beschuldigte können durch ihren Anwalt im besten Fall einen Freispruch oder eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen.
Beim Vorwurf der Unfallflucht bzw. Fahrerflucht wird in der Regel von allen Verkehrsrechtsschutzversicherungen eine (ggf. zunächst vorläufige) Kostendeckungszusage erteilt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einer Deckungszusage die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Wir raten beim Vorwurf der Unfallflucht bzw. Fahrerflucht vor allem dazu, keine voreilige Aussage zu tätigen. Stattdessen sollte immer erst einen Anwalt hinzuziehen, vor allem dann, wenn der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erfolgte oder ein hoher Sachschaden entstanden ist.
Effektive Verteidigung beim Vorwurf der Unfallflucht
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Welche Folgen drohen bei
Fahrerflucht bzw. Unfallflucht?
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) drohen bei einer Verurteilung in der Regel eine empfindliche Geldstrafe und 3 Monate Fahrverbot.
Schlimmstenfalls droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Zusätzlich drohen bei einem Personen- oder Fremdschaden ab ca. 1.300 Euro sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.
Zudem drohen häufig Punkte in Flensburg und der Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers (also die Rückzahlung des geleisteten Schadensersatzes).
Expertentipp vom Anwalt für Strafrecht beim Vorwurf der Unfallflucht
Überlassen Sie nichts dem Zufall.
Steht der Vorwurf einer Unfallflucht im Raum, wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Strafrecht und machen Sie einstweilen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Machen Sie keine Angaben, bevor Ihr Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen hat.
Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil
HEGEWERK steht für anwaltliche Expertise und moderne Rechtsdienstleistungen. Ob einzeln oder im Team – unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte machen Ihr Anliegen zur Hauptaufgabe. Im Herzen der Hauptstadt liegen unsere Kanzleiräume, von wo aus wir im gesamten Bundesgebiet beraten, vertreten und verteidigen.
Verteidigung beim Vorwurf der Unfallflucht | Fahrerflucht
- Absage des Vernehmungstermins noch am selben Tag
- Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Führerscheins
- Einspruch gegen den Strafbefehl
- Einsicht in die Strafakte und Aufdecken von Verfahrensfehlern
- Eingehende Prüfung des Vorwurfs
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht
Verteidigung beim Vorwurf der Unfallflucht | Fahrerflucht
- Absage des Vernehmungstermins noch am selben Tag
- Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Führerscheins
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- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht
HEGEWERK Rechtsanwälte aus Berlin
Eine professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht.
Als Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht verteidigen wir mit Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft gegenüber der Justiz und treten engagiert und unerschrocken für die Rechte unserer Mandanten ein.
Wir beraten Sie individuell, erörtern mit Ihnen die Ermittlungsakte und definieren anschließend gemeinsam ein Verteidigungsziel gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht | Fahrerflucht, § 142 StGB). Dabei haben wir stets den Blick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und wägen gemeinsam mit Ihnen die Chancen, Risiken und Kosten ab.
Mitgliedschaften
Bernd Römer
Rechtsanwalt
Strafverteidiger
André Rösler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Giorgio Forliano
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht